Cannabis-Anbauvereinigungen nicht steuerbegünstigt (OFD)

Cannabis-Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz – KCanG („Cannabis Social Clubs“) sind keine nach den §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften. Dies hat die OFD Frankfurt a.M. klargestellt.

Insbesondere sind sie nicht selbstlos tätig, da nach § 1 Nr. 13 KCanG der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist.

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