Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen (BFH)

Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.

Grundlagen:

  • Bei einem Preisgeld handelt es sich nicht um eine steuerbare Einnahme.
  • Insbesondere gehört Preisgeld nicht zu den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit.
  • Ob eine Zuwendung durch das Dienstverhältnis veranlasst und damit als Arbeitslohn zu beurteilen ist, obliegt in erster Linie den tatsächlichen vertraglichen Gegebenheiten zwischen dem  Steuerpflichtigen und dem Arbeitgeber.
  • Eine Besteuerung des Preisgeldes als Einnahme aus sonstigen Leistungen nach § 22 EStG kommt nicht in Betracht, wenn der Wissenschaftspreis kein leistungsbezogenes Entgelt für eine angefertigten Habilitationsschriften darstellt.
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