Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem fertiggestellt werden, wird von 2 auf 3 % angehoben. Damit werden zukünftig alle neuen Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
Dafür entfällt ab 2023 die Möglichkeit eine kürzere Abschreibungsdauer nachzuweisen und einen höheren Abschreibungssatz anzuwenden. Sofern dies gewünscht wird, ist noch in 2022 ein entsprechender Nachweis zu erbringen.