Zum  gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 € brutto pro Stunde. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 €, zum 1.7. steigt er turnusmäßig auf 10,45 €. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 € angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sog. Minijobs oder 450-€-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 €. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für sog. Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v.  (RD)